Am 19.5.2021 wurden die Anpassungen zum Erbrecht vom Bundesrat beschlossen – es tritt ab 1.1.2023 in Kraft.
Das angepasste Erbrecht ermöglicht, dem Erblasser freier über einen grösseren Teil seines Nachlasses zu verfügen. Dies geschieht durch ein Testament, welches dank dieser Änderung ab 01.01.2023 mehr Spielraum erhält, d. h. es kann freier über das Vermögen verfügt werden.
Die Änderungen im Überblick
Thema | Heute, bis 31.12.2022 | Ab 01.01.2023 |
Pflichtteil Kinder | ¾ des gesetzlichen Erbteils | ½ des gesetzlichen Erbteils |
Pflichtteil Eltern | ½ des gesetzlichen Erbteils | Kein Pflichtteil der Eltern mehr |
Pflichtteil Ehepartner & eingetragene Partner | Je nach Konstellation | Keine Änderung, unverändert |
Drei Beispiele zum Erblasser und Erben
Vor allem bei der Nachfolge innerhalb von Familienunternehmen ist diese Änderung eine Erleichterung und sichert so eine stabilere Fortführung des Unternehmens in der Familie.
Weitere Verbesserungen zur Unternehmensnachfolge wurden vom Bundesrat im April 2019 in die Vernehmlassung geschickt, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 verabschiedet werden könnte.
Die Planung der Nachfolge fängt im besten Fall bereits bei der Unternehmensgründung an. Es sind die persönlichen Fragen zu beantworten: Was passiert mit der Unternehmung im Falle einer Scheidung, Invalidität oder einem Todesfall? Es gibt diverse Möglichkeiten und Instrumente, diese Fälle abzusichern, wie z. B. die Regelung des Güterstandes bei der Heirat aber auch nachträglich vor der Unternehmensgründung, Versicherungslösungen und testamentarische Verfügungen etc.
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