Höchstabzüge im Steuerjahr 2025 für die 3. Säule.
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat im September 2024 die neuen Betragshöhen für Steuerabzüge im Rahmen der persönlichen, gebundenen Vorsorge (Säule 3a) festgelegt.
Für das Steuerjahr 2025 gelten nun folgende Höchstabzüge:
Sehen Sie nachfolgend auch die Entwicklung seit 2020
Vorsorge und Unternehmensnachfolge
Die berufliche und private Vorsorge ist nicht nur entscheidend für eine angemessene Rentenleistung im Alter – nein sie hat auch direkte Auswirkungen auf eine mögliche Unternehmensnachfolge. Einfach ausgedrückt kann man auch sagen: ohne Vorsorge keine gelungene Nachfolge! Denn bei vielen Unternehmen gehen private und geschäftliche Belange oft Hand in Hand – besonders finanziell. Im Bezug auf die Nachfolge gilt es jedoch das Private und das Geschäftliche zu trennen.
Seien sie sich bewusst, dass grundsätzlich das Anhäufen von Vermögen auch immer steuerliche Folgen nach sich zieht. Dies sollte im Idealfall frühzeitig während der Geschäftstätigkeit geschehen. Ansonsten verringert sich der Handlungsspielraum einer Übergabe je nachdem massiv.
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